Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte

Ich habe eine Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (VT) durch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Benötigt wird nur die Versichertenkarte meiner Patienten, eine Überweisung ist nicht notwendig.

Jugendliche ab 14 Jahren können mit ihrer Versichertenkarte alleine zum Erstgespräch kommen.

Die Kosten der ersten Behandlungsstunden werden von den Krankenkassen übernommen. Falls wir gemeinsam nach der sogenannten Diagnostik entscheiden, dass die Aufnahme einer Psychotherapie notwendig und sinnvoll ist, stellen wir auch gemeinsam den Antrag zur Kostenübernahme bei der jeweiligen Krankenkasse.

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bei approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten werden in der Regel übernommen. In welchem Umfang und zu welchen Bedingungen hängt von der Krankenversicherung

 

und dem jeweiligen Vertrag ab. Am besten erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung, in welchem Umfang die Kosten einer ambulanten Verhaltenstherapie übernommen werden.

Die Beihilfe übernimmt die ersten sogenannten 5 probatorischen Sitzungen mit dem Erstgespräch und der Diagnostik sowie nach Antrag auch die Kosten für eine notwendige Psychotherapie.

Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Falls Sie die Kosten der Behandlung als Selbstzahler übernehmen möchten, erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.